Die Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU – sozusagen das europäische Grundgesetz für Aufzüge – regelt jegliche Anforderung an die Inverkehrbringung von Aufzügen und deren Bauteile. Dazu gehören selbstverständlich auch die strengen Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen.
Im Gegensatz zu vertikalen Hebemitteln, die der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unterstehen, benötigen Aufzüge keine Betriebsanleitungen und sind für einen uneingeschränkten Benutzerkreis gedacht. Treppen- und Plattformlifte o.ä. dürfen nur von eingewiesenen Personen bedient werden.