UMWELTHINWEIS

Gemäss Artikel 71 der Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen vom 5. Juni 2015 (SR 813.11) informieren die KONE Corporation und ihre Tochtergesellschaften (kollektiv als "KONE" bezeichnet) ihre Kunden hiermit über die in bestimmten KONE-Produkten verwendeten Stoffen, die im Anhang 3 (Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe) aufgeführt sind.

KONE ist ständig bestrebt, besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC – substances of very high concern) in seinen Produkten zu vermeiden. Bitte beachten Sie jedoch, dass nach unserem Kenntnisstand und auf der Grundlage der von unseren Lieferanten bereitgestellten Informationen die folgenden in die Schweiz gelieferten KONE Produkte SVHC in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten:

Blei (CAS 7439-92-1):

  • Bleifüllkörper, die in den Gegengewichten von KONE MonoSpace 700™ und KONE TranSys™ Aufzügen mit niedrigem Schachtkopf oder mit ausgesprochen wenig Platz für das Gegengewicht verwendet werden
  • Blei-Säure-Batterien in allen Aufzügen
  • Bestimmte elektrische und elektronische Komponenten auf Leiterplatten und in Antrieben der Elektrifizierungslösungen von KONE
  • Bestimmte Aufzug-Fahrkorbventilatoren
  • Bestimmte Dichtungen in den Fangvorrichtungen von Aufzügen
  • Bestimmte Buchsen und Unterlegscheiben in den Geschwindigkeitsbegrenzern und Fangvorrichtungen von Aufzügen
  • NTC-Thermistoren in den Statoren des Hubtriebwerks
  • Bestimmte Trennschalter in Aufzügen
  • Kontaktstifte in bestimmten Endschaltern in Aufzügen
  • Bestimmte Schwellenprofile und -streifen in Aufzügen
  • Erdungsschienen in Aufzügen
  • Abstandsbolzen in Rettungsbremsöffnungsvorrichtungen in Aufzügen
  • Gewindeeinsätze in bestimmten Kartenführungen und Abstandshaltern in Aufzügen
  • Kontakte bestimmter Steckdosen in Aufzügen
  • Gegengewichtskeilendklemmen, Schrauben und Buchsen in bestimmten Schachtgrubenfluchtvorrichtungen des Aufzugs
  • Kerne und Mikroschlüssel in bestimmten Schlüsselschaltern des Fahrkorbtableaus

1, 2-Dimethoxyethan (CAS 110-71-4):

  • Lithium-Knopfzellenbatterien in bestimmten Platinen (PCBAs)

Chloralkane, C14-17 (CAS 85535-85-9):

  • Bestimmte Drähte und Kabel in den Elektrifizierungslösungen von KONE

Bleimonoxid (Bleioxid) (CAS 1317-36-8):

  • Bestimmte Artikel in Platinen (PCBAs) (z. B. Zener-Dioden, Widerstände, Resonatoren, Kristalle)

1,6,7,8,9,14,15,16,17,17,18,18-Dodecachloropentacyclo[12.2.1.16,9.02,13.05,10]octadeca-7,15-diene (CAS 13560-89-9):

  • Bestimmte Induktoren in Platinen (PCBAs)

4,4'-Isopropylidenediphenol (CAS 80-05-7):

  • Bestimmte Speicherchips in Platinen (PCBAs)

Cadmiumoxid (CAS 1306-19-0):

  • Bestimmte Relais in Platinen (PCBAs)

Dibortrioxid (CAS 1303-86-2):

  • Bestimmte Kristalle in Platinen (PCBAs)

Hexahydromethylphthalsäureanhydrid (CAS 25550-51-0):

  • Bestimmte LEDs in Platinen (PCBAs)

Bleidinitrat (CAS 10099-74-8):

  • Bestimmte Anschlüsse in Platinen (PCBAs)

Bleititanzirkonoxid (CAS 12626-81-2):

  • Bestimmte Resonatoren in Platinen (PCBAs)

Kalium-1,1,2,2,3,3,4,4,4-nonafluorbutan-1-sulfonat (CAS 29420-49-3):

  • Bestimmte Drosselspulen in Platinen (PCBAs)

Oranges Blei (Bleitetroxid) (CAS 1314-41-6):

  • Bestimmte Resonatoren in Platinen (PCBAs)

Borsäure (CAS 10043-35-3):

  • Bestimmte Resonatoren in Platinen (PCBAs)

2-Methylimidazol (CAS 693-98-1):

  • Bestimmte Relais in Platinen (PCBAs)

Die oben genannten Artikel stellen unter normalen Nutzungsbedingungen kein Sicherheitsrisiko für Kunden und Endverbraucher dar, vorausgesetzt, die Geräte werden gemäß den Anweisungen von KONE betrieben und die Produkte werden in Übereinstimmung mit allen geltenden Vorschriften entsorgt.

Diese Bekanntmachung wird regelmässig gegen die aktuellste Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe geprüft. Die letzte Aktualisierung des Inhalts wurde am 23.05.2022 vorgenommen.

Umwelthinweise

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